Klinische und Gesundheitspsychologie


Die klinisch-psychologische Behandlung ist seit 01. Jänner 2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden. Ieinem ersten Schritt wird es daher einen Kostenzuschuss für die Versicherten geben, der in den jeweiligen Satzungen und Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger festgelegt wird.

Voraussetzungen sind:

1. Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.

2. Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung, die spätestens vor der zweiten Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden muss.

 

Ich biete klinisch-psychologische Behandlungen oder gesundheitspsychologische Beratungen und Behandlungen an. Eine Sitzung dauert 60 Minuten und kostet 80 €.

 

Die unten aufgelisteten Themenbereiche sind meine Spezialgebiete.

Sie können mich aber auch zu anderen Themen konsultieren. Kontaktieren Sie mich einfach, wenn Sie sich unsicher sind, ich gebe Ihnen eine ehrliche Auskunft. Zusätzlich haben Sie noch die Möglichkeit des kostenlosen Erstgesprächs.